Infos für gesetzlich Versichicherte:
Sehr geehrte Patienten
für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen bestehen definierte Leistungsbeschränkungen, die im ‘Einheitlichen Bewertungsmaßstab’ (EBM) festgelegt sind. Darin werden nur Leistungen aufgenommen, die als ‘wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig’ angesehen werden.
In der Konsequenz bedeutet dies für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen, dass verschiedene moderne Diagnose- und Behandlungs-verfahren, für die teilweise schon mehr als 15 Jahre Erfahrung vorliegt und deren Bedeutung umfassend nachgewiesen ist, keine Kostenübernahme erfolgt.
Dazu gehören unter anderem die berührungslose Vermessung des Auges für die Glaukomdiagnostik (Pachymetrie) oder die Bestimmung einer Kunstlinse (IOL-Master), die farbstofffreie Fotografie des Augenhintergrundes zur Früherkennung von Netzhautschäden ohne Allergierisiko (Fundusautofluoreszenz), die fotografische Dokumentation von Veränderungen des Augenhintergrundes zur Verlaufskontrolle, die berührungslose Laser-Vermessung der Netzhaut und des Sehnervenkopfes zur Verlaufskontrolle bei Netzhauterkrankungen und Glaukom. Dazu gehört auch die Einspritzung von Medikamenten ins Augeninnere (intravitreale Injektion) oder die Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Kunstlinsen für die Katarakt-Operation. Darüber hinaus ist die Verordnung von bestimmten Medikamenten aus Kostenersparnisgründen reguliert.
Die genannten Leistungen bieten wir den Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen als privatärztliche Leistungen an. Für Patienten, die privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, bieten wir spezielle Sprechstunden an, bitte fragen Sie danach.