Retinale Tomografie (HRT)
Die Vermessung der Oberfläche des Sehnervenkopfes (Retinale Tomografie mit dem Heidelberg Retina Tomograph (HRT)) und ihre Beurteilung im Verlauf hat eine erhebliche Bedeutung bei der Beurteilung eines Glaukomverdachts und bei der Verlaufskontrolle einer Glaukombehandlung. Früher als mit anderen Methoden einschließlich der Gesichtsfeldmessung lassen sich mit dem HRT Strukturveränderungen bedingt durch Ausfälle der Nervenfasern der Netzhaut entdecken – die Voraussetzung für eine Entscheidung zur frühzeitigen Therapie bevor stärkere Schäden auftreten. Ebenso wichtig ist aber die jährliche Verlaufskontrolle. Diese erlaubt im direkten Vergleich der aktuellen HRT-Untersuchung mit früheren HRT-Untersuchungen, das Fehlen oder Auftreten neuer Glaukomschäden rechtzeitig zu erkennen und die Behandlung wenn erforderlich anzupassen.
Auch bei Veränderungen der Makula (z.B. einem Makulaödem) ist eine Dickenmessung der Netzhaut mit dem HRT einschließlich einer Verlaufskontrolle möglich, in der Regel ist hier das OCT aber überlegen.
Das HRT gehört nicht zum Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen. Daher bieten wir das HRT für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen als privatärztliche Leistung an.